Gehaltsumwandlung mit Fahrrad: So geht‘s
Die Entgeltumwandlung beim Fahrrad-Leasing ist attraktiv für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert sie? Und wird das JobRad® vom Brutto- oder Nettogehalt abgezogen? Hier sind kompakte Antworten auf alle Fragen zu finden.

Was ist JobRad® per Gehaltsumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung im Fahrrad-Leasing (auch Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt) wird der Barlohn in einen Sachlohn umgewandelt: Arbeitnehmer:innen verzichten während der Leasingdauer monatlich auf einen kleinen Teil ihres Lohns in der Höhe der Leasingrate. Im Gegenzug überlässt ihnen ihr:e Arbeitgeber:in das JobRad® zur freien Nutzung – geschäftlich und privat.
Beim JobRad® per Gehaltsumwandlung geht die Leasingrate fürs Fahrrad vom Bruttogehalt ab, also bevor die Steuern fällig werden.
Weil die monatliche Rate nicht versteuert wird, verringert die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad die fälligen Steuern und Sozialabgaben.
Wie berechnet sich die Umwandlungsrate fürs JobRad®?
Die monatliche Umwandlungsrate fürs JobRad® ist die Rate, die Arbeitnehmer:innen vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie setzt sich aus den folgenden Kosten zusammen:
- Nutzungsrate fürs JobRad®
- Versicherung (Vollkasko inkl. Mobilitätsgarantie)
- gebuchte Services
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Umwandlungsrate ≠ tatsächlich gezahlter Betrag!
Mit der monatlichen Umwandlungsrate fürs JobRad® kann nicht nur die Ersparnis berechnet werden – denn die entsteht erst durch die gesparten Steuern. Mit unserem JobRad®-Rechner lässt sich schnell ermitteln, was ein JobRad® spart – je nach Fahrradpreis, Einkommen und Steuerklasse.

So wird die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad noch attraktiver
Die Entgeltumwandlung fürs Fahrrad-Leasing ist für Unternehmen attraktiv: Denn direkte Kosten hat JobRad® für Arbeitgeber:innen nicht. Die Leasingraten finanzieren die Mitarbeitenden selbst. Viele Firmen unterstützen diesen Benefit finanziell und machen das JobRad® per Gehaltsumwandlung noch attraktiver für Ihre Mitarbeitenden – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand:
Wer Leistungen wie Versicherung oder Services übernimmt, garantiert gleichzeitig maximale Sicherheit für die Beschäftigten und entscheidet, welche Service-Optionen wichtig sind.
Durch Bezuschussung des JobRads durch den/die Arbeitgeber:in verringert sich die monatliche Umwandlungsrate für die Mitarbeitenden entsprechend – und es wird noch mehr gespart. Die Höhe des Betrags wird individuell festgelegt.
Fragen zur Gehaltsumwandlung mit JobRad®
Wie sieht beim Fahrrad- oder E-Bike-Leasing ein Lohnabrechnungs-Beispiel aus?
Arbeitgeber:innen müssen das Fahrrad- oder E-Bike Leasing in der Lohnabrechnung beachten: Während der Nutzungsdauer (36 Monate) wird das Bruttogehalt um die Nutzungsrate fürs Rad reduziert. Hinzugerechnet wird der geldwerte Vorteil für das JobRad®, der von den Arbeitnehmer:innen zu versteuern ist.
JobRad® in der Lohnabrechnung – ein Beispiel:
Bruttogehalt: 3.000,-- €
Nutzungsrate: 133,39 €
Geldwerter Vorteil 9,-- €
Vorsteuer- vs. nicht vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber: Was ist zu beachten?
Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad® für Arbeitnehmer:innen wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.
Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Arbeitgeber:innen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.

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