JobRad®: So funktioniert Fahrrad‑Leasing
Hilfe, Dienstrad-Leasing! Ist das nicht viel zu kompliziert? Das muss es nicht. JobRad® macht es einfach für alle. Erfahren, was JobRad® ist und wie das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing funktioniert – ganz ohne Kopfzerbrechen.

Also: Wie läuft Fahrrad-Leasing und was ist JobRad®?
Das Dienstrad ist der neue Dienstwagen: Angestellte suchen sich ihr Fahrrad im Handel aus, Arbeitgeber:innen leasen die Fahrräder für ihre Mitarbeitenden. Diese dürfen sie frei nutzen – egal, ob privat oder geschäftlich.
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So funktioniert die JobRad-Finanzierung
Sparen oder noch mehr sparen? Für die Finanzierung des JobRads® gibt es zwei Varianten – Unternehmen können wählen, wie sie JobRad® anbieten möchten.
Bei der Gehaltsumwandlung zahlen Angestellte die monatliche Rate für das Rad von ihrem Bruttolohn. Viele Unternehmen bezuschussen die Rate zusätzlich. So sparen Mitarbeitende noch mehr.
Gibt es das JobRad® als Gehaltsextra, übernehmen Arbeitgeber:innen die monatliche Rate und zahlen sie zusätzlich zum Gehalt. Mitarbeitende fahren das Firmenrad also ohne Kosten.
OK und was macht JobRad®?
JobRad® sorgt dafür, dass beim Fahrrad-Leasing alles läuft: Wir stellen alle nötigen Verträge und Abläufe zur Verfügung. Und zwar komplett digital: Von der Bestellung über die Verwaltung bis zum Leasingende kannst du alles in unserem Online-Portal erledigen.

Die Bedingungen für JobRad® sind vertraglich geregelt – sowohl zwischen Unternehmen und Leasinggesellschaft als auch zwischen dem Unternehmen und den einzelnen Mitarbeitenden.
Die 5 wichtigsten Fakten zum Fahrrad-Leasing mit JobRad®
01
Können alle Arbeitgeber:innen JobRad® anbieten?
Ja! Es gibt keine Mindestabnahmemenge von Rädern. Die einzige Voraussetzung für Arbeitgeber:innen ist, dass das Unternehmen seit 24 Monaten besteht und unsere allgemeinen Bonitätskriterien erfüllt.
02
Welche Räder kommen bei JobRad® in Frage?
03
Wie und wo darf man das Dienstrad fahren?
Überall! Du kannst mit dem JobRad® zur Arbeit fahren, musst aber nicht. Privat darfst du es unbegrenzt nutzen, auch im Urlaub. Und damit radeln dürfen alle, die im gleichen Haushalt wohnen.
04
Wem gehört das JobRad® eigentlich?
Rechtlich gehört das Fahrrad während der ganzen Laufzeit der Leasinggesellschaft. Allerdings kann jede:r JobRadler:in das Rad nutzen, wie das eigene.
05
Panne, Schaden, Diebstahl – was passiert, wenn es nicht rund läuft?
Die JobRad®-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie schützt dich auf allen Wegen. Steht das Rad allerdings während einer Reparatur in der Werkstatt, können die laufenden Leasingraten nicht erstattet werden.
In Einzelfällen können die Regeln abweichen, weil sich Unternehmen für andere JobRad®-Bedingungen entschieden haben.

Wissenswertes zum Fahrrad-Leasing
Die Leasing-Dauer fürs JobRad® beträgt immer 36 Monate. Muss der Vertrag dennoch vorzeitig beendet werden, gibt es selbstverständlich Lösungen.
Eine umfangreiche Versicherung mit Mobilitätsgarantie ist bei jedem JobRad® dabei. Inspektion und Verschleißreparaturen buchst du einfach über unsere Services dazu.
Ist die Leasinglaufzeit vorbei, können Angestellte das Fahrrad entweder kaufen oder zurückgeben – und wer möchte, kann sich ein weiteres Fahrrad aussuchen und weiterleasen.
Kann ich mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen?
Viele Arbeitgeber:innen gestatten ihren Mitarbeitenden das gleichzeitige Fahren von zwei oder mehr JobRädern. Im Video erfährst du, wo du die Info dazu findest! Du kannst auch deine:n Fachhändler:in darauf ansprechen.
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